Rechtliches
Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) gelten für die Anmeldung zur und die Teilnahme am Soul Family Gathering (nachfolgend „Veranstaltung“), das vom 07. bis 12. Juli 2026 auf dem Gelände „Wind und Weite“, Ahlimbswalder Weg 5, 16247 Friedrichswalde, stattfindet.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung.
§ 2 Veranstalter
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
E-Mail: hello@soulfamily.earth
Die Veranstaltung wird getragen von der Initiative Soul Family – Bildungs- & Kulturverein der Lebensschule, die sich derzeit im Prozess der Gründung als eingetragener Verein (e. V.) befindet. Bis zur Eintragung in das Vereinsregister ist die oben genannte natürliche Person Vertragspartner der Teilnehmenden. Nach erfolgter Eintragung kann der Verein mit Zustimmung der Teilnehmenden in bestehende Verträge eintreten.
Die Veranstaltung ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Die erhobenen Beiträge dienen ausschließlich der Deckung der tatsächlich anfallenden Kosten (insbesondere Miete des Veranstaltungsortes, Verpflegung, Materialien und Organisation).
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das von den Veranstaltenden bereitgestellte Anmeldeverfahren (Online-Formular bzw. Anmeldeliste). Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Veranstaltenden die Anmeldung bestätigen (z. B. per E-Mail) oder – falls eine gesonderte Bestätigung unterbleibt – mit Eingang des Teilnahmebeitrags bzw. der Anzahlung.
Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; die Veranstaltenden können Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Anmeldung minderjähriger Personen ist nur durch deren gesetzliche Vertreter*innen möglich (siehe § 9).
§ 4 Teilnahmebeitrag
Der Teilnahmebeitrag („Energieausgleich“) richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen, auf der Website veröffentlichten Preismodell. Es umfasst gestaffelte Frühbucherbeiträge sowie ein Sliding-Scale-Modell, bei dem Teilnehmende innerhalb der angegebenen Spanne selbst wählen, welchen Beitrag sie leisten.
Der Teilnahmebeitrag deckt die Grundkosten der Veranstaltung, insbesondere Unterbringung (Camping bzw. – gegen Aufpreis – Bettplatz), Verpflegung und Nutzung der Infrastruktur des Veranstaltungsortes. Nicht enthalten sind An- und Abreise, persönliche Ausgaben sowie etwaige Materialbeiträge für einzelne Angebote.
Für Kinder und Jugendliche gelten die auf der Website ausgewiesenen ermäßigten Beiträge. In begründeten Fällen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden; bitte sprecht uns hierzu vor der Anmeldung an.
§ 5 Zahlung
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in der auf der Website ausgewiesenen Höhe fällig. Der restliche Teilnahmebeitrag ist bis zum Beginn der Veranstaltung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto oder – nach Absprache – in bar vor Ort. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ein, können die Veranstaltenden den Platz anderweitig vergeben.
§ 6 Rücktritt durch Teilnehmende
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit möglich und in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber den Veranstaltenden zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung.
Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge einschließlich der Anzahlung vollständig erstattet.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Über die Anzahlung hinaus bereits gezahlte Beiträge werden erstattet.
Den Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass den Veranstaltenden kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Benennung einer Ersatzperson, die in den Vertrag eintritt, ist jederzeit möglich und kostenfrei. In diesem Fall entfallen die vorgenannten Einbehalte.
Hinweis zum Widerrufsrecht: Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 7 Absage oder Änderung durch die Veranstaltenden
Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die die Veranstaltenden zu vertreten haben, werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten) bestehen nur im Rahmen von § 10.
Bei Absage aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien) werden gezahlte Beiträge abzüglich bereits unwiderruflich angefallener Kosten anteilig erstattet. Die Veranstaltenden bemühen sich in diesem Fall um einen Ersatztermin.
Geringfügige Änderungen des Programms, einzelner Angebote oder der Raumhaltenden bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Beitrags.
§ 8 Eigenverantwortliche Teilnahme und Gesundheit
Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie an sämtlichen Angeboten (z. B. Workshops, Zeremonien, Sauna, Bewegungs- und Körperarbeit, Baden in Seen) erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Die Angebote im Rahmen der Veranstaltung sind keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung und ersetzen eine solche nicht. Teilnehmende sind für die Einschätzung ihrer körperlichen und psychischen Verfassung selbst verantwortlich. Bei bestehenden Erkrankungen, Schwangerschaft oder Einnahme von Medikamenten empfehlen wir, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
Teilnehmende verpflichten sich, die Hinweise der Veranstaltenden und Raumhaltenden zu beachten, auf die eigenen Grenzen zu achten und Rücksicht auf andere Teilnehmende zu nehmen.
Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Fabrikzigaretten sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erwünscht. Der Besitz und Konsum illegaler Substanzen ist untersagt.
§ 9 Kinder und Minderjährige
Kinder und Jugendliche sind herzlich willkommen. Minderjährige können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder von den Erziehungsberechtigten schriftlich bevollmächtigten volljährigen Person teilnehmen.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen bevollmächtigten Begleitpersonen. Eine Kinderbetreuung durch die Veranstaltenden findet nicht statt; etwaige Angebote für Kinder entbinden nicht von der Aufsichtspflicht.
§ 10 Haftung
Die Veranstaltenden haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen, Fahrzeuge, Zelte und deren Inhalt wird keine Haftung übernommen, soweit der Schaden nicht von den Veranstaltenden zu vertreten ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der ehrenamtlich Mitwirkenden, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Veranstaltenden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 11 Hausrecht und Ausschluss von der Veranstaltung
Die Veranstaltenden üben in Abstimmung mit den Eigentümer*innen des Geländes das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Veranstaltenden und des Geländebetreibers ist Folge zu leisten.
Teilnehmende, die den geordneten Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Teilnehmende gefährden oder belästigen oder wiederholt gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, können nach erfolgloser Ermahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags; der Nachweis eines geringeren Schadens gemäß § 6 bleibt unberührt.
§ 12 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Filmaufnahmen für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der Initiative entstehen. Vor Beginn der Veranstaltung wird transparent kommuniziert, wann und durch wen Aufnahmen erfolgen. Wer nicht abgebildet werden möchte, kann dies jederzeit den Aufnehmenden gegenüber äußern; entsprechende Wünsche werden respektiert.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren Einwilligung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Teilnehmende, die selbst Aufnahmen anfertigen, verpflichten sich, die Persönlichkeitsrechte der übrigen Teilnehmenden zu achten und Aufnahmen anderer Personen nur mit deren Einwilligung zu veröffentlichen.
§ 13 Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher*innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform.
Stand: Juli 2026
